Organisation

Terminvereinbarung:

Wir möchten Ihren Fragen und Problemen zeitlich möglichst gerecht zu werden. Deshalb bitten wir Sie möglichst immer telefonisch einen Termin auszumachen. Bitte teilen Sie dabei mit um welche Fragen/Probleme Ihres Kindes es gehen soll, damit wir einen ungefähren Zeitbedarf planen können.

Handelt es sich um eine akute Erkrankung (z. B. Fieber, Ausschlag, akute Schmerzen etc.) werden Sie noch am gleichen Tag, spätestens am nächsten Vormittag einen Termin bekommen. Wenn Sie mit Ihrem Kind ohne Termin vorstellig werden, müssen Sie unter Umständen mit entsprechenden Wartezeiten rechnen (Ausnahme akute Verletzungen/Vergiftungen/Unfälle).

  • Für einen Impftermin ist ein Vorlauf der Anmeldung von wenigen Tagen ausreichend. Bitte zur Dokumentation immer an den Impfpaß denken.
  • Termine für Vorsorgeuntersuchungen sollten möglichst mehrere Wochen im Voraus ausgemacht werden. Bitte zum Termin immer an Vorsorgeheft und Impfpaß denken!
    Zu einigen Vorsorgeuntersuchungen sollten von Ihnen Fragebögen ausgefüllt werden, die Sie bei uns in der Praxis abholen können oder hier downloaden, und dann zum Termin ausgefüllt mitgebracht werden sollten.
  • Auch vorbereitende Untersuchungen vor Narkose/Operationen sollten rechtzeitig vereinbart werden. Bitte bringen Sie dazu die von der die Untersuchung veranlassenden Praxis/Klinik ausgegebenen Unterlagen mit.
  • Für Gespräche oder Untersuchungen, die mehr Zeit als üblich benötigen (z. B. Entwicklungsauffälligkeiten, Schulprobleme, Erziehungsfragen) erhalten Sie innerhalb weniger Wochen einen Termin.
  • Sollten Sie einen Termin mal nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie rechtzeitig abzusagen, so dass der Termin neu vergeben werden kann.

Wir bemühen uns den Terminplan einzuhalten. Trotzdem lassen sich in einer Praxis mit Akutversorgung von Patienten Wartezeiten nicht immer vermeiden. Bei vermutlich längeren Wartezeiten werden wir Sie bei Ankunft informieren.
Bitte bringen Sie zu jedem Termin die Versicherungskarte Ihres Kindes mit. Ohne gültigen Versicherungsausweis ist es von den gesetzlichen Krankenkassen untersagt Überweisungen oder Rezepte auszustellen bzw. Untersuchungen durchzuführen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass selber gekaufte Medikamente (auch wenn von den Apotheken z. T. anders empfohlen) nachträglich grundsätzlich nicht mehr rezeptiert werden können. Reisemedikamente dürfen nicht auf einem Kassenrezept verordnet werden. Wir beraten Sie gerne zu geeigneten Medikamenten.